

Alle gesetzlichen
Verpflichtungen
Das neue Verpackungsgesetz
(gültig seit 01.01.2019) sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen.

In 2 Schritten zur Lizenzierung
WICHTIG! Zusätzlich zur Lizenzierung müssen Sie Ihre Mengen im Verpackungsregister LUCID (Stiftung Zentrale Stelle) melden. Dort wählen Sie als Systembetreiber Reclay Systems GmbH an. Anschließend erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die wir für die Vollständigkeit Ihrer Lizenzierung benötigen.
Anfrage zur Verpackungslizenzierung
Damit wir Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot unterbreiten können, benötigen wir alle Informationen aus den mit Sternchen gekennzeichneten Pflichtfeldern.

So geht es weiter …
Sie haben eine Bestätigungsnachricht erhalten, dass Ihre Anfrage gesendet wurde? Super, dann erstellen wir Ihnen ein individuelles und auf Ihre Mengen abgestimmtes Angebot, das wir Ihnen umgehend per E-Mail zusenden.
Weiterhin erhalten Sie ausführliche Informationen zum neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das zum 01.01.2019 mit vielen Neuerungen in Kraft getreten ist. Eine wichtige Neuerung ist beispeilsweise die für Sie verpflichtenden Aufgabe der kostenlosen Anmeldung bei LUCID der Zentralen Stelle für Verpackungsregistrierung. Wie das funktioniert und warum das eingeführt wurde, sehen Sie in dem Erklärfilm von LUCID, den Sie auch auf unserer Startseite finden.
Alles aus einer Hand
Wenn Sie die Lizenzierung mit uns abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen, ein auf Ihr Unternehmen personalisiertes Lizenzierungszertifikat, sowie eine Bescheinigung, dass Sie sich dem Dualen System Reclay Systems GmbH angeschlossen haben.