Bevollmächtigung
Hersteller ohne Niederlassung im Bundesgebiet sind zur Beauftragung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet (Artikel 45 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2025/40, ergänzt durch VerpackDGKapitel 1 §5 VerpackDG).
Allgemeines
Die Beauftragung als Bevollmächtigter erfolgt durch eine vertragliche Vereinbarung in deutscher Sprache. Ein Hersteller darf jeweils nur einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen, vgl. § 5 Absatz 4 Satz 1 VerpackDG.
Der Bevollmächtigte übernimmt für den Hersteller die Erfüllung aller Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland. Einzige Ausnahme: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt eine höchstpersönliche Pflicht des Herstellers. Eine Befreiung ist nicht möglich. Auch Änderungen der Registrierungsangaben nimmt der Hersteller weiterhin selbst vor.
Bevollmächtigung vertraglich vereinbaren
Als verpflichtetes Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen Sie zunächst mit Ihrem Bevollmächtigten einen Vertrag schließen, der die Übernahme der Pflichten regelt. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Sie dürfen nur einen Bevollmächtigten beauftragen.
Sie müssen einen schriftlichen Vertrag in deutscher Sprache abschließen. Sofern der Vertrag in weiteren Sprachen vorliegt, ist die deutsche Fassung rechtlich bindend.
Der Vertrag ist von beiden Geschäftspartnern handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen.
Bevollmächtigung im Verpackungsregister LUCID angeben
Sobald Sie den Vertrag mit Ihrem Bevollmächtigten abgeschlossen haben, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob Sie sich erstmals im Verpackungsregister LUCID registrieren oder bereits registriert sind. In beiden Fällen setzt die Benennung voraus, dass der Bevollmächtigte bereits über einen Login beziehungsweise eine Bevollmächtigten-ID im Verpackungsregister LUCID verfügt. Dort können Sie einen Bevollmächtigten, also auch uns auswählen und benennen. Wirksam wird die Benennung erst, wenn wir diese im Verpackungsregister LUCID bestätigt haben. Sie werden darüber per E-Mail informiert. Im Anschluss werden wir als Bevollmächtigte zusammen mit den Herstellerdaten im Herstellerregister aufgeführt.
Benennung eines Bevollmächtigten bei einer Erstregistrierung
Sofern Sie noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert sind, starten Sie Ihre Registrierung. Im ersten Schritt "Stammdaten" geben Sie dabei nicht nur Ihre Unternehmensdaten ein, sondern auch den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten unter dem Abschnitt „Bevollmächtigter“.
Achtung: Die Angabe eines Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich, ansonsten können Sie Ihre Registrierung nicht abschließen.
Pflichten des Bevollmächtigten
Wir als Bevollmächtigte treten vollumfänglich für Sie in alle Pflichten nach der PPWR und dem VerpackDG ein und erfüllen diese für Sie in eigenem Namen.
Dazu gehören insbesondere:
Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags mit einem oder mehreren Systembetreibern im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 VerpackDG
Meldungen zu den Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID im Sinne von § 9 VerpackDG
Abgabe einer jährlichen Vollständigkeitserklärung im Sinne von § 10 VerpackDG, soweit die in Deutschland erstmals bereitgestellten Verpackungen die Schwellenwerte des § 10 Absatz 4 Satz 1 VerpackDG erreichen.
Erfüllung der Rücknahmepflichten für Verpackungen nach § 39 VerpackDG
Pflichten des Herstellers
Damit wir als Bevollmächtigte alle gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Namen erfüllen können, verpflichten Sie sich als Hersteller insbesondere dazu:
ihre Kontaktdaten im Verpackungsregister Lucid stets aktuell zu halten
uns als Bevollmächtigten mitzuteilen, welche Art und Menge von Verpackungen in Verkehr gebracht werden (Kalkulation der Mengen mit und ohne Systembeteiligungspflicht) zum Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages und zur Datenmeldung
uns eine schriftliche Bestätigung zu versenden, dass zu allen nach Deutschland eingeführten Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung vorliegt
auf begründetes Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde uns sämtliche für den Nachweis der Konformität eines Produkts erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen
uns bei der Bearbeitung von Behördenanfragen oder Übermittlung von Informationen / Dokumentationen uneingeschränkt bedienen
mit uns eine Regelung zu treffen, wie in Fällen von Uneinigkeit über Standpunkte umzugehen ist
im Falle einer Beendigung der Bevollmächtigung dies unverzüglich im Verpackungsregister LUCID anzugeben.
Gerne bieten wir Ihnen die Übernahme der Bevollmächtigtenfunktion für ausländische Unternehmen sowie die Erfüllung der erforderlichen Systembeteiligung und Verpackungslizenzierung Ihrer Verpackungsmengen an.
Wir sind seit 2022 als Bevollmächtigter im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert.
Als Bevollmächtigter ist die Susa Solutions GmbH, Jan Lorenzen, unter der Bevollmächtigten-ID DE8517917125495 im Verpackungsregister LUCID hinterlegt.
Welche Schritte sind erforderlich?
Sie schließen mit uns ab:
eine Vereinbarung zur Erfüllung der erforderlichen EPR Pflichten der Systembeteiligung Ihrer Verpackungsmengen
einen schriftlichen Vertrag über die Bevollmächtigung in deutscher Sprache
Ab diesem Zeitpunkt melden wir die von Ihnen an uns übermittelten jährlichen Verpackungsmengen und nehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Einträge im LUCID-Register vor.
Sofern Sie noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert sind, starten Sie Ihre Registrierung. Im ersten Schritt "Stammdaten" geben Sie dabei nicht nur Ihre Unternehmensdaten ein, sondern auch den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten unter dem Abschnitt „Bevollmächtigter“.
Achtung: Die Angabe eines Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich, ansonsten können Sie Ihre Registrierung nicht abschließen.
Sofern Sie bereits im Verpackungsregister LUCID registriert sind, müssen Sie Ihre Registrierungseinträge anpassen und Ihren Bevollmächtigten nachträglich benennen. Nach dem Einloggen im Verpackungsregister LUCID erscheint ab dem 12. August 2026 ein Pop-Up-Fenster, das Sie darauf hinweist.
Susa Solutions bestätigt der Zentralen Stelle die Annahme der Bevollmächtigung
Ab diesem Zeitpunkt melden Sie uns die zu lizenzierenden Verpackungsmengen und wir nehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Einträge im LUCID-Register vor.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen als Hersteller und informieren Sie über alle Änderungen der PPWR und des VerpackDG sowie über entsprechende Anfragen der Behörden und der beteiligten Vertragspartner.
Angebotsanfrage Bevollmächtigung
Sie vertreiben als Unternehmen mit Sitz im Ausland leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland und haben keine Niederlassung im Bundesgebiet? Dann sind Sie ab dem 12. August 2026 verpflichtet einen Bevollmächtigten zu benennen. Ab diesem Tag ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Anwendung; zugleich ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) in Kraft getreten.