Bevollmächtigung nach PPWR/VerpackDG

Bevollmächtigung

Hersteller ohne Niederlassung im Bundesgebiet sind zur Beauftragung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet (Artikel 45 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2025/40, ergänzt durch VerpackDGKapitel 1 §5 VerpackDG). 

Allgemeines

Die Beauftragung als Bevollmächtigter erfolgt durch eine vertragliche Vereinbarung in deutscher Sprache. Ein Hersteller darf jeweils nur einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen, vgl. § 5 Absatz 4 Satz 1 VerpackDG.

Der Bevollmächtigte übernimmt für den Hersteller die Erfüllung aller Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland. Einzige Ausnahme: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt eine höchstpersönliche Pflicht des Herstellers. Eine Befreiung ist nicht möglich. Auch Änderungen der Registrierungsangaben nimmt der Hersteller weiterhin selbst vor.

Bevollmächtigung vertraglich vereinbaren

Als verpflichtetes Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen Sie zunächst mit Ihrem Bevollmächtigten einen Vertrag schließen, der die Übernahme der Pflichten regelt. Dabei ist Folgendes zu beachten: 

Bevollmächtigung im Verpackungsregister LUCID angeben

Sobald Sie den Vertrag mit Ihrem Bevollmächtigten abgeschlossen haben, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob Sie sich erstmals im Verpackungsregister LUCID registrieren oder bereits registriert sind. In beiden Fällen setzt die Benennung voraus, dass der Bevollmächtigte bereits über einen Login beziehungsweise eine Bevollmächtigten-ID im Verpackungsregister LUCID verfügt. Dort können Sie einen Bevollmächtigten, also auch uns auswählen und benennen. Wirksam wird die Benennung erst, wenn wir diese im Verpackungsregister LUCID bestätigt haben. Sie werden darüber per E-Mail informiert. Im Anschluss werden wir als Bevollmächtigte zusammen mit den Herstellerdaten im Herstellerregister aufgeführt. 

Benennung eines Bevollmächtigten bei einer Erstregistrierung

Sofern Sie noch nicht im Verpackungsregister LUCID registriert sind, starten Sie Ihre Registrierung. Im ersten Schritt "Stammdaten" geben Sie dabei nicht nur Ihre Unternehmensdaten ein, sondern auch den Unternehmensnamen oder die ID Ihres Bevollmächtigten unter dem Abschnitt „Bevollmächtigter“. 

Achtung: Die Angabe eines Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich, ansonsten können Sie Ihre Registrierung nicht abschließen. 

Pflichten des Bevollmächtigten

Wir als Bevollmächtigte treten vollumfänglich für Sie in alle Pflichten nach der PPWR und dem VerpackDG ein und erfüllen diese für Sie in eigenem Namen.

Dazu gehören insbesondere:

 Pflichten des Herstellers

Damit wir als Bevollmächtigte alle gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Namen erfüllen können, verpflichten Sie sich als Hersteller insbesondere dazu:

Gerne bieten wir Ihnen die Übernahme der Bevollmächtigtenfunktion für ausländische Unternehmen sowie die Erfüllung der erforderlichen Systembeteiligung und Verpackungslizenzierung Ihrer Verpackungsmengen an.

Wir sind seit 2022 als Bevollmächtigter im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert.

Als Bevollmächtigter ist die Susa Solutions GmbH, Jan Lorenzen, unter der Bevollmächtigten-ID DE8517917125495 im Verpackungsregister LUCID hinterlegt.

Welche Schritte sind erforderlich?

Sie schließen mit uns ab:

Ab diesem Zeitpunkt melden wir  die von Ihnen an uns übermittelten jährlichen Verpackungsmengen und nehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Einträge im LUCID-Register vor. 

Angebotsanfrage Bevollmächtigung

Sie vertreiben als Unternehmen mit Sitz im Ausland leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland und haben keine Niederlassung im Bundesgebiet? Dann sind Sie ab dem 12. August 2026 verpflichtet einen Bevollmächtigten zu benennen. Ab diesem Tag ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Anwendung; zugleich ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) in Kraft getreten.