Wir sind die Experten für Verpackungslizenzierung.

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Das Verpackungsgesetz

Wir erklären alles Wissenswerte zum Verpackungsgesetz und den damit verbundenen Pflichten.

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Verpackungslizenzierung in Deutschland

Zum 12. August 2026 hat die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) gemeinsam mit dem nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz in Deutschland abgelöst. 

Wir sind Ihr fachkundiger Partner, der Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten zur Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen unterstützt.

Für Unternehmen mit Sitz im Ausland ohne deutsche Niederlassung gelten strenge Pflichten. Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Bevollmächtigung und die rechtssichere Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen.

Hier erfahren Sie mehr.

Verpackungslizenzierung für Pappe, Kunststoff, Glas und mehr

Jederzeit gut beraten

Bei uns sind Sie goldrichtig, wenn Ihnen eine persönliche Beratung sowie ein reibungslos verlaufender Lizenzierungsvorgang für Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wichtig sind. Dazu bieten wir Ihnen jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner.

Alles aus einer Hand

Bei SUSA Solutions können Sie jedoch nicht nur Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen lizenzieren, sondern auch Ihre gesetzlichen Pflichten gem. EU-Verordnung (PPWR) und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abwickeln.

Bevollmächtigung

Für Unternehmen mit Sitz im Ausland ohne deutsche Niederlassung übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Bevollmächtigung und die rechtssichere Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen.

Unsere Kennenlern-Pakete

  • Starter Paket

    Starterpaket

    Lizenzieren Sie als Neukunde 80 kg PPK und 8 kg Kunststoff

    nur 45,–
    zzgl. MwSt. pro Jahr.
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  • Mini Paket

    Minipaket

    Lizenzieren Sie als Neukunde 40 kg PPK und 4 kg Kunststoff

    nur 38,–
    zzgl. MwSt. pro Jahr.
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Individuelles Angebot für Lizenzierung anfordern

Wir erstellen Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinstmengen.

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Mengenmeldungen bequem online abgeben

Teilen Sie uns Ihre Plan-Mengenmeldung oder Jahresabschluss-Mengenmeldung ganz einfach online über das jeweilige Formular mit.

Zur Mengenmeldung

Das zentrale Verpackungsregister LUCID

Das VerpackG setzt voraus, dass Sie sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Wir beraten Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Anforderungen.

Zum LUCID-Verpackungsregister

Die Pflichten und Konsequenzen des Verpackungsgesetzes

Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Gerne möchten wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen unterstützen. Um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen, wurde die Zentrale Stelle LUCID geschaffen. Diese führt ein kostenloses, öffentliches Register, in das sich jeder, der beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, eigenverantwortlich eintragen muss. Diese Aufgabe ist per Gesetz (§ 33 VerpackG) nicht an Dritte übertragbar.

Änderungen seit 1. Januar 2022 (Verpackungsnovelle)

Zum Januar und Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Die Verpflichtung zur Registrierung wurde auf alle Arten von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen). Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. Informieren Sie sich hier zu den gesetzlichen Neuerungen.

Bin ich verpflichtet?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz haben, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren 05191 6060260

Eine digitale Überprüfung stellt Ihnen auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereit: Zur Überprüfung

Verpackungslizenzierung für Pappe
Wir sind die Experten für Verpackungslizenzierung. Unkompliziert und rechtssicher.

In nur 2 Schritten zur Lizenzierung

1. Onlineanfrage ausfüllen

Hier geht’s zur Onlineanfrage. Anschließend bekommen Sie von uns ein individuelles Angebot für die Vereinbarung zugeschickt.

2. Vereinbarung unterschreiben

Nach Eingang der unterschriebenen Vereinbarung senden wir Ihnen den signierten Vertrag inkl. Kundennummer für Ihre Unterlagen zurück.

Außerdem erhalten Sie ausführliche Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG), das zuletzt am 01.07.2022 erweitert wurde.

Achtung: Gem. §9 VerpackG sind Sie zur kostenlosen Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister / LUCID verpflichtet.