

Eisenmetalle
(Weißblech) wie Dosen,
Konserven, Tuben
sonstige Materialien
wie Korken, Baumwolle,
Keramik usw.
Pappe, Papier, Karton
Versandmaterialien, Papiertüten
(Deckel von z.B. To-go-Bechern
gesondert lizenzieren)
Aluminium
Dosen, Tuben, Flaschenverschlüsse
Kunststoffe
Folien, Plastiktüten, Flaschen
Glas
farbloses, buntes
Getränkekartonverpackung
zwei oder mehr
verbundene
Materialien
Verbundverpackungen
händisch nicht trennbar
Lizenzierung von Verkaufsverpackungen
Wir erstellen Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen.
Auch für Kleinstmengen!
Mengenmeldungen
online
Teilen Sie uns Ihre Plan-Mengenmeldung oder Jahresabschluss-Mengenmeldung ganz einfach online über das Formular mit.
Zentrale Stelle
Verpackungsregister
Das neue VerpackG setzt voraus, dass Sie sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Wir beraten Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Anforderungen.

Verpackungsgesetz
Pflichten und Konsequenzen
Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Gerne möchten wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen unterstützen. Um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen, wurde die Zentrale Stelle LUCID geschaffen. Diese führt ein kostenloses, öffentliches Register, in das sich jeder, der beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, eigenverantwortlich eintragen muss. Diese Aufgabe ist per Gesetz (§ 33 VerpackG) nicht an Dritte übertragbar.
Produkte von nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmen/Marken dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Folgendes muss erfüllt sein:
-
Marke / Hersteller muss bei der Zentralen Stelle LUCID registriert sein.
-
Das Verpackungsmaterial muss bei einem gelisteten Dualen System lizenziert sein.
SUSA Solutions arbeitet mit mehreren Dualen Systemen zusammen. Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldbußen bis 200.000 € geahndet werden. Zusätzlich kann die Zentrale Stelle LUCID bei schweren Verstößen die Registrierung entziehen und es droht ein Vertriebsverbot.
Registrierung
bei Lucid
LUCID führt ein kostenloses und öffentliches Register, in das sich jeder, der beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, eigenverantwortlich eintragen muss. Diese Aufgabe ist per Gesetz (§ 33 VerpackG) nicht an Dritte übertragbar.
Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldbußen bis 200.000 € geahndet werden. Zusätzlich kann die Zentrale Stelle LUCID bei schweren Verstößen die Registrierung entziehen und es droht ein Vertriebsverbot.


ANGEBOTSPAKETE
Nutzen Sie unser Angebot für Neukunden!
Wir sichern Sie nach dem neuen Verpackungsgesetz ab, startend ab 38,- € im Jahr*. Nutzen Sie unser Neukundenangebot.
Von uns erhalten Sie eine umfassende und verständliche Beratung zu allen Belangen im Verpackungsgesetz. Mit unserem speziellen Angebot für Klein- und Kleinstmengen bei der Lizenzierung von Verpackungen haben Sie mit uns einen fairen Partner an Ihrer Seite.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Lizenzierung von Verpackungen im europäischen Ausland. Rufen Sie uns an unter Telefon 05191-60 60 26-0 oder senden Sie uns Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz, Ihren Verkaufsverpackungen, Mengen und Materialien.
Jetzt ein Paket abschließen!
STARTERPAKET
80 kg PPK + 8 kg Kunststoff
45,– €
zzgl. MwSt.
Nur 2 Schritte bis zur Lizenzierung!
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Onlineanfrage hier ausfüllen.
Anschließend bekommen Sie von uns ein persönliches Angebot für die Vereinbarung zugeschickt. -
Vereinbarung unterschreiben
und an uns zurücksenden. Sobald wir Ihre Vereinbarung erhalten haben, schicken wir Ihnen alle Vertragsunterlagen zu.
Zusätzlich zur Lizenzierung müssen Sie Ihre Mengen im Verpackungsregister LUCID (Stiftung Zentrale Stelle) melden. Dort erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die wir für die Vollständigkeit Ihrer Lizenzierung benötigen.
Außerdem bieten wir
-
Vollständigkeitserklärungen nach § 11 VerpackG
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Gutachtenerstellung zur Systembeteiligungspflicht am Dualen System
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Erstellung zertifizierter Gutachten zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen nach § 21 Verpackungsgesetz
