Die Pflichten und Konsequenzen der EU Verpackungsverordnung und des VerpackDG
PPWR und VerpackDG sehen vor, dass jeder Hersteller, der Verpackungen erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Gerne möchten wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen unterstützen. Um die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, ist weiterhin die Zentrale Stelle zuständig. Nach der erstmaligen Registrierung im Verpackungsregister LUCID werden die registrierten Hersteller mit Markennamen, Angaben zu ihren Verpackungen, Registrierungsnummer und weiteren Registrierungsdaten veröffentlicht. Die Hersteller haben die Pflicht, regelmäßig ihre Verpackungsmengen im LUCID und mit den gleichen Daten bei Susa Solutions zu melden.
Bin ich verpflichtet?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Pflichten nach der PPWR und dem VerpackDG haben, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren 05191 6060260
Eine digitale Überprüfung stellt Ihnen auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereit: Zur Überprüfung