Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgestz-VerpackDG verabschiedet.
Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung Verordnung ((EU) 2025/40) in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzt.
Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, ist von diesen neuen, strengeren Regeln betroffen. Die neuen Vorschriften betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung, von der Gestaltung über die Kennzeichnung bis hin zur Entsorgung. Das neue VerpackDG erfordert eine sofortige Auseinandersetzung mit den eigenen Verpackungsstrategien. Ziel ist Abfallvermeidung sowie Erhöhung von hochwertigem Recycling. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein.
Genauere Informationen erhalten Sie über den Primärtext des Bundestags.